Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-07, 3 U 71/13

3 U 71/13Obergericht07.08.2013

Regest

Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 71/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-07

Aktenzeichen: 3 U 71/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0807.3U71.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: Art. 1, 2 I GG, §§ 12, 823, 1004 BGB, 193 StGB, 22, 23 KUG

Leitsätze

Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen.

Tenor

Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs.2 S.1 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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