5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-30, 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-30, 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13
5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13Obergericht30.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-30
Aktenzeichen: 5 Ws 269/13 - 5 RVs 67/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0730.5WS269.13.5RVS67.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
-
1 Der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 27. Mai 2013 wird aufgehoben.
-
2 Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der (Sprung-)Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).
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