5 RVs 59/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-30, 5 RVs 59/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-30, 5 RVs 59/13
5 RVs 59/13Obergericht30.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 59/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-30
Aktenzeichen: 5 RVs 59/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0730.5RVS59.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision verworfen.
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