Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-29, 3 U 26/13

3 U 26/13Obergericht29.07.2013

Regest

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin haftet nicht, weil er eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht frühzeitig in ein Krankenhaus eingewiesen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 26/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-29

Aktenzeichen: 3 U 26/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0729.3U26.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin haftet nicht, weil er eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht frühzeitig in ein Krankenhaus eingewiesen hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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