3 U 26/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-29, 3 U 26/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-29, 3 U 26/13
3 U 26/13Obergericht29.07.2013
Regest
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin haftet nicht, weil er eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht frühzeitig in ein Krankenhaus eingewiesen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 26/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-29
Aktenzeichen: 3 U 26/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0729.3U26.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 611, 823 BGB
Leitsätze
Ein Facharzt für Allgemeinmedizin haftet nicht, weil er eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht frühzeitig in ein Krankenhaus eingewiesen hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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