5 RVs 52/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-23, 5 RVs 52/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-23, 5 RVs 52/13
5 RVs 52/13Obergericht23.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 52/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-23
Aktenzeichen: 5 RVs 52/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0723.5RVS52.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, dass die Anordnung des Fahrverbots von einem Monat entfällt.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.
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