8 UF 11/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-22, 8 UF 11/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-22, 8 UF 11/13
8 UF 11/13Obergericht22.07.2013
Regest
Zur Billigkeitsabwägung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn es sich bei den Eheleuten um portugiesische Staatsangehörige handelt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 11/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-22
Aktenzeichen: 8 UF 11/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0722.8UF11.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: Art. 17 Abs. 3 EGBGB a.F.
Leitsätze
Zur Billigkeitsabwägung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn es sich bei den Eheleuten um portugiesische Staatsangehörige handelt.
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1 000 € festgesetzt.
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