Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-22, 8 UF 11/13

8 UF 11/13Obergericht22.07.2013

Regest

Zur Billigkeitsabwägung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn es sich bei den Eheleuten um portugiesische Staatsangehörige handelt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 11/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-22

Aktenzeichen: 8 UF 11/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0722.8UF11.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: Art. 17 Abs. 3 EGBGB a.F.

Leitsätze

Zur Billigkeitsabwägung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn es sich bei den Eheleuten um portugiesische Staatsangehörige handelt.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1 000 € festgesetzt.

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