26 U 98/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-19, 26 U 98/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-19, 26 U 98/12
26 U 98/12Obergericht19.07.2013
Regest
Eine fachgerechte, mit einer Vasektomie durchgeführte sog. offene Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen. Für eine eingetretene Ejakulationsstörung als eine zwangsläufige Folge der Operation und für die durchgeführte Vasektomie steht dem Patienten kein Schadensersatz zu, wenn er insoweit zutreffend aufgeklärt wurde.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 98/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-19
Aktenzeichen: 26 U 98/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0719.26U98.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 611, 823 BGB
Leitsätze
Eine fachgerechte, mit einer Vasektomie durchgeführte sog. offene Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen. Für eine eingetretene Ejakulationsstörung als eine zwangsläufige Folge der Operation und für die durchgeführte Vasektomie steht dem Patienten kein Schadensersatz zu, wenn er insoweit zutreffend aufgeklärt wurde.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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