Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-16, 19 U 19/13

19 U 19/13Obergericht16.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 19/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 19 U 19/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0716.19U19.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Januar 2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist ebenso wie das vorgenannte Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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