22 W 37/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-15, 22 W 37/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 W 37/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-15
Aktenzeichen: 22 W 37/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0715.22W37.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 13.06.2013 wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 21.05.2013 aufgehoben.
Auf das Gesuch der Antragsgegnerin wird die ergänzende Begutachtung der Frage, welche üblichen technischen Anforderungen hinsichtlich der Abdichtung des Kellers des Gebäudes gegen eindringende Feuchtigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Kellers einzuhalten waren, durch den Sachverständigen Dipl.-Ing. I angeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.