31 U 14/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-10, 31 U 14/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 14/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-10
Aktenzeichen: 31 U 14/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0710.31U14.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das am 29.11.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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