26 U 191/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-09, 26 U 191/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-09, 26 U 191/12
26 U 191/12Obergericht09.07.2013
Regest
Eine Notsectio ist nur dann indiziert, falls sich sicher ein Lebenszeichen, insbesondere durch ein CTG feststellen lässt. Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass das Kind lebt und ohne Eingriff zu versterben droht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 191/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-09
Aktenzeichen: 26 U 191/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0709.26U191.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 611, 280, 249, 253 BGB
Leitsätze
Eine Notsectio ist nur dann indiziert, falls sich sicher ein Lebenszeichen, insbesondere durch ein CTG feststellen lässt.
Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass das Kind lebt und ohne Eingriff zu versterben droht.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Oktober 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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