Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-05, 20 U 260/12

20 U 260/12Obergericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 260/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-05

Aktenzeichen: 20 U 260/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0705.20U260.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.10.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil sowie der Zurückweisungsbeschluss werden für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt bis zu 30.000,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.