Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-05, 11 U 152/12

11 U 152/12Obergericht05.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 152/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-05

Aktenzeichen: 11 U 152/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0705.11U152.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.07.2012 verkündete Urteil der 5 . Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Berufungsstreitwert beträgt 51.000,-- €.

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