11 U 152/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-05, 11 U 152/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-05, 11 U 152/12
11 U 152/12Obergericht05.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 152/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-05
Aktenzeichen: 11 U 152/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0705.11U152.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.07.2012 verkündete Urteil der 5 . Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Der Berufungsstreitwert beträgt 51.000,-- €.
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