Oberlandesgericht Hamm, 2013-07-04, 4 U 20/13

4 U 20/13Obergericht04.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 20/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-04

Aktenzeichen: 4 U 20/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0704.4U20.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die weitergehende Berufung der Beklagten gegen das am 07. November 2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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