5 U 43/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-20, 5 U 43/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-20, 5 U 43/13
5 U 43/13Obergericht20.06.2013
Regest
Überträgt der spätere Insolvenzschuldner das Eigentumsanwartschaftsrecht an einem Pkw an den Erwerber vor der vorläufigen Insolvenzeröffnung, fällt dieses Recht grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 43/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: 5 U 43/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0620.5U43.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 929, 930, 158 BGB, 35, 21 InsO
Leitsätze
Überträgt der spätere Insolvenzschuldner das Eigentumsanwartschaftsrecht an einem Pkw an den Erwerber vor der vorläufigen Insolvenzeröffnung, fällt dieses Recht grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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