Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-20, 5 U 43/13

5 U 43/13Obergericht20.06.2013

Regest

Überträgt der spätere Insolvenzschuldner das Eigentumsanwartschaftsrecht an einem Pkw an den Erwerber vor der vorläufigen Insolvenzeröffnung, fällt dieses Recht grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 43/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-20

Aktenzeichen: 5 U 43/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0620.5U43.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 929, 930, 158 BGB, 35, 21 InsO

Leitsätze

Überträgt der spätere Insolvenzschuldner das Eigentumsanwartschaftsrecht an einem Pkw an den Erwerber vor der vorläufigen Insolvenzeröffnung, fällt dieses Recht grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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