5 RVGs 46/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-14, 5 RVGs 46/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-14, 5 RVGs 46/13
5 RVGs 46/13Obergericht14.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 46/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-14
Aktenzeichen: 5 RVGs 46/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0614.5RVGS46.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von
264,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
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