3 Ws 148+161/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-13, 3 Ws 148+161/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-13, 3 Ws 148+161/13
3 Ws 148+161/13Obergericht13.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 148+161/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-13
Aktenzeichen: 3 Ws 148+161/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0613.3WS148.161.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 9. Februar 2012 (9 Gs 793-795/12) wird aufgehoben, soweit darin die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten T und X angeordnet wird.
Die Angeklagten T und X sind in der vorliegenden Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren sowie die den Angeklagten T und X in den Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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