22 U 21/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-06, 22 U 21/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 21/13 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2013-06-06
Aktenzeichen: 22 U 21/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0606.22U21.13.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
In pp. ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da der Senat davon überzeugt ist, dass das Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert. Auch ist eine mündliche Handlung nicht geboten, weil eine existenzielle Bedeutung für die Klägerin nicht erkennbar ist. Inhaltlich gilt Folgendes:
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