8 WF 103/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 8 WF 103/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 8 WF 103/13
8 WF 103/13Obergericht29.05.2013
Regest
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung betreffend Unterhalt ist eine Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren unzulässig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 103/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 8 WF 103/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0529.8WF103.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: § 57 FamFG
Leitsätze
Im Verfahren der einstweiligen Anordnung betreffend Unterhalt ist eine Beschwerde im Verfahrenskostenhilfeverfahren unzulässig.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den am 08.04.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf wird verworfen.
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