3 Ws 126/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 3 Ws 126/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 3 Ws 126/13
3 Ws 126/13Obergericht29.05.2013
Regest
Kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufes der Strafaussetzung trotz mehrmonatiger Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 126/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 3 Ws 126/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0529.3WS126.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Leitsätze
Kein schutzwürdiges Vertrauen auf das Unterbleiben des Widerrufes der Strafaussetzung trotz mehrmonatiger Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer
Tenor
Die in dem angefochtenen Beschluss getroffene Anrechnungsentscheidung wird dahin geändert, dass die von dem Verurteilten aufgrund des Bewährungsbeschlusses des Amtsgerichts Oberhausen vom 6. Oktober 2009
(24 Ds 380/09) geleisteten 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit insgesamt drei Wochen auf die Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 6. Oktober 2009 (24 Ds 380/09) angerechnet werden.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
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