6 WF 298/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-28, 6 WF 298/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-28, 6 WF 298/12
6 WF 298/12Obergericht28.05.2013
Regest
Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 298/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 6 WF 298/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0528.6WF298.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: BGB §§ 1601, 1602
Leitsätze
Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur dann anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 20.11.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 07.11.2012 –teilweise abgeholfen durch Beschluss vom 26.11.2012- wird zurückgewiesen.
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