Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-24, 6 WF 87/13

6 WF 87/13Obergericht24.05.2013

Regest

Wer vorwerfbar durch Kündigung seinen Arbeitsplatz aufgibt, dem kann im Verfahrenskostenhilfeverfahren ein fiktives Einkommen zugerechnet und im Ergebnis Verfahrenskostenhilfe versagt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 87/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-24

Aktenzeichen: 6 WF 87/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0524.6WF87.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: ZPO § 115

Leitsätze

Wer vorwerfbar durch Kündigung seinen Arbeitsplatz aufgibt, dem kann im Verfahrenskostenhilfeverfahren ein fiktives Einkommen zugerechnet und im Ergebnis Verfahrenskostenhilfe versagt werden.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 25.3.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 11.3.2013 abgeändert.

Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N, Essen, beigeordnet. Der Antragsgegner hat monatliche Raten in Höhe von 95,00 € zu zahlen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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