Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-23, 4 U 196/12

4 U 196/12Obergericht23.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 196/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-23

Aktenzeichen: 4 U 196/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0523.4U196.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. August 2012 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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