Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-10, 25 U 13/11

25 U 13/11Obergericht10.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 13/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-10

Aktenzeichen: 25 U 13/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0510.25U13.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.02.2011

verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen

des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorliegende Berufungsurteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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