25 U 13/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-10, 25 U 13/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 13/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-10
Aktenzeichen: 25 U 13/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0510.25U13.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.02.2011
verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen
des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das vorliegende Berufungsurteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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