11 U 145/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-08, 11 U 145/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-08, 11 U 145/12
11 U 145/12Obergericht08.05.2013
Regest
Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Stromkabel nicht regelmäßig kontrolliert hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 145/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 11 U 145/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0508.11U145.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§ 11 ENWG
Leitsätze
Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Stromkabel nicht regelmäßig kontrolliert hat.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 20.06.2012 verkündete Urteil desEinzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird gemäߧ 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.507,70 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.