5 RVs 38/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-06, 5 RVs 38/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-06, 5 RVs 38/13
5 RVs 38/13Obergericht06.05.2013
Regest
Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 38/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-06
Aktenzeichen: 5 RVs 38/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0506.5RVS38.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 242 StGB
Leitsätze
Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf-
gehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landge-
richts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).
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