21 U 59/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-30, 21 U 59/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 59/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-30
Aktenzeichen: 21 U 59/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0430.21U59.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens das am 16. März 2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Sache wird unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und des ihm zugrundeliegenden Verfahrens zur weiteren Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht Essen zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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