Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-30, 21 U 59/12

21 U 59/12Obergericht30.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 59/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-30

Aktenzeichen: 21 U 59/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0430.21U59.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens das am 16. März 2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Sache wird unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und des ihm zugrundeliegenden Verfahrens zur weiteren Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht Essen zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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