5 RVGs 19/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 5 RVGs 19/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 5 RVGs 19/13
5 RVGs 19/13Obergericht26.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 19/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 5 RVGs 19/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.5RVGS19.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Der Antragstellerin wird für das gesamte Verfahren anstelle der gesetzlichen Gebühren - mit Ausnahme der Terminsgebühr nach Ziff. 4132 VV RVG - eine Pauschgebühr in Höhe von 10.000,00 € (in Worten: zehntausend Euro) bewilligt. Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.