Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 5 RVGs 19/13

5 RVGs 19/13Obergericht26.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 19/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-26

Aktenzeichen: 5 RVGs 19/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.5RVGS19.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der Antragstellerin wird für das gesamte Verfahren anstelle der gesetzlichen Gebühren - mit Ausnahme der Terminsgebühr nach Ziff. 4132 VV RVG - eine Pauschgebühr in Höhe von 10.000,00 € (in Worten: zehntausend Euro) bewilligt. Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt.

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