15 W 398/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-25, 15 W 398/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-25, 15 W 398/12
15 W 398/12Obergericht25.04.2013
Regest
Zur Funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 398/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: 15 W 398/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0425.15W398.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: RPflG § 16
Leitsätze
Zur Funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinverfahren.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) an die Amtsrichterin/den Amtsrichter zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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