15 W 373/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-23, 15 W 373/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-23, 15 W 373/12
15 W 373/12Obergericht23.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 373/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-23
Aktenzeichen: 15 W 373/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0423.15W373.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Wertfestsetzung des Amtsgerichts wird abgeändert.
Der Geschäftswert wird auf 1.500 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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