Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-18, 28 U 113/12

28 U 113/12Obergericht18.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 113/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-18

Aktenzeichen: 28 U 113/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0418.28U113.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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