Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-16, 27 U 139/12

27 U 139/12Obergericht16.04.2013

Regest

Zur Beweislast der beklagten Partei als Gesellschafter einer GmbH bei einer Klage des Insolvenzverwalters auf Einzahlung der Stammeinlage in Höhe des Nennbetrages des Geschäftsanteils; keine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 139/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 27 U 139/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0416.27U139.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: GmbHG §§ 5, 14, S. 1

Leitsätze

Zur Beweislast der beklagten Partei als Gesellschafter einer GmbH bei einer Klage des Insolvenzverwalters auf Einzahlung der Stammeinlage in Höhe des Nennbetrages des Geschäftsanteils; keine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. August 2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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