Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-11, 1 RVs 18/13

1 RVs 18/13Obergericht11.04.2013

Regest

Zur Frage, ob und wann eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins wegen langer Anreise von Zeugen im Hinblick auf deren berufliche Interessen eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung begründen kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 RVs 18/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: 1 RVs 18/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0411.1RVS18.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: EMRK Art. 6 Abs. 1; StPO § 51

Leitsätze

Zur Frage, ob und wann eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins wegen langer Anreise von Zeugen im Hinblick auf deren berufliche Interessen eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung begründen kann.

Tenor

Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als offensichtlich unbegründet verworfen.

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