Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-08, 8 U 122/12

8 U 122/12Obergericht08.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 122/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-08

Aktenzeichen: 8 U 122/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0408.8U122.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. August 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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