Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-05, 25 Sch 3/11

25 Sch 3/11Obergericht05.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 Sch 3/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-05

Aktenzeichen: 25 Sch 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0405.25SCH3.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Erinnerungsverfahren wird auf 18.349,56 € festgesetzt.

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