25 Sch 3/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-05, 25 Sch 3/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-05, 25 Sch 3/11
25 Sch 3/11Obergericht05.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 Sch 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-05
Aktenzeichen: 25 Sch 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0405.25SCH3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Erinnerungsverfahren wird auf 18.349,56 € festgesetzt.
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