Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-03, 15 W 107/13

15 W 107/13Obergericht03.04.2013

Regest

Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 107/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-03

Aktenzeichen: 15 W 107/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0403.15W107.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 82, 82a

Leitsätze

Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

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