15 W 107/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-03, 15 W 107/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-03, 15 W 107/13
15 W 107/13Obergericht03.04.2013
Regest
Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 107/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-03
Aktenzeichen: 15 W 107/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0403.15W107.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO §§ 82, 82a
Leitsätze
Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
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