1 VAs 5/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-19, 1 VAs 5/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-19, 1 VAs 5/13
1 VAs 5/13Obergericht19.03.2013
Regest
Meint der Betroffene, ihm – als Ausländer – seien Lockerungen zu Unrecht vorenthalten worden, so muss er hiergegen vorgehen. Es steht – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EGMR vom 22.03.2012, Beschwerde-Nr. 5123/07 - nicht in seinem Ermessen, statt dessen eine Lösung über § 456a StPO zu „wählen“.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 5/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-19
Aktenzeichen: 1 VAs 5/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0319.1VAS5.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO § 456a
Leitsätze
Meint der Betroffene, ihm – als Ausländer – seien Lockerungen zu Unrecht vorenthalten worden, so muss er hiergegen vorgehen. Es steht – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des EGMR vom 22.03.2012, Beschwerde-Nr. 5123/07 - nicht in seinem Ermessen, statt dessen eine Lösung über § 456a StPO zu „wählen“.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Der Geschäftswert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
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