Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-12, 26 U 168/12

26 U 168/12Obergericht12.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 168/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-12

Aktenzeichen: 26 U 168/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0312.26U168.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum (I-6 O 69/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 10.775,11 EUR festgesetzt.

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