26 U 168/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-12, 26 U 168/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-12, 26 U 168/12
26 U 168/12Obergericht12.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 168/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 26 U 168/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0312.26U168.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum (I-6 O 69/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 10.775,11 EUR festgesetzt.
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