Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-12, 25 W 52/13

25 W 52/13Obergericht12.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 52/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-12

Aktenzeichen: 25 W 52/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0312.25W52.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.493,05 EUR

festgesetzt.

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