25 W 52/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-12, 25 W 52/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 52/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-12
Aktenzeichen: 25 W 52/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0312.25W52.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.493,05 EUR
festgesetzt.
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