3 U 162/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-11, 3 U 162/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-11, 3 U 162/12
3 U 162/12Obergericht11.03.2013
Regest
Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 162/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-11
Aktenzeichen: 3 U 162/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0311.3U162.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 611, 823 BGB
Leitsätze
Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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