15 W 233/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-08, 15 W 233/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-08, 15 W 233/12
15 W 233/12Obergericht08.03.2013
Regest
Ein materiell-rechtlicher Verzicht auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 233/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-08
Aktenzeichen: 15 W 233/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0308.15W233.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1018
Leitsätze
Ein materiell-rechtlicher Verzicht auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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