Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-06, 11 U 114/11

11 U 114/11Obergericht06.03.2013

Regest

Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen schuldet keinen Schadensersatz, weil nicht bewiesen ist, dass es sich bei dem aus der Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen "Renoir" um ein Original des Malers und nicht nur um einen wertlosen Nachdruck gehandelt hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 114/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-06

Aktenzeichen: 11 U 114/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0306.11U114.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§ 839 BGB, Art 34 GG

Leitsätze

Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen schuldet keinen Schadensersatz, weil nicht bewiesen ist, dass es sich bei dem aus der Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen "Renoir" um ein Original des Malers und nicht nur um einen wertlosen Nachdruck gehandelt hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des beklagten Landes aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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