Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-05, 21 U 169/12

21 U 169/12Obergericht05.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 169/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 21 U 169/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0305.21U169.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. Oktober 2012 im Urkundenprozess verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld (10 O 39/12) wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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