Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-28, 2 RVs 2/13

2 RVs 2/13Obergericht28.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 2/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-28

Aktenzeichen: 2 RVs 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0228.2RVS2.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Gesamtfreiheitsstrafe sowie der Einzelstrafe zu der Tat unter Ziffer B. II.1)

der Urteilsgründe mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird in diesem Umfang zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen.

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