27 U 120/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-28, 27 U 120/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-28, 27 U 120/12
27 U 120/12Obergericht28.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 120/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 27 U 120/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0228.27U120.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 27. Juni 2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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