Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-21, 4 U 135/12

4 U 135/12Obergericht21.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 135/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-21

Aktenzeichen: 4 U 135/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0221.4U135.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 05. Juni 2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Einbeziehung der Alternative des „auffordern zu lassen“ entfällt und dass es am Schluss des Antrags heißt: „wie geschehen auf der Internetseite des Beklagten Internetadresse vom 11.4.2012 (Anlage B 1 zur Klageerwiderung).“

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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