3 RBs 13/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-20, 3 RBs 13/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-20, 3 RBs 13/13
3 RBs 13/13Obergericht20.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 13/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-20
Aktenzeichen: 3 RBs 13/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0220.3RBS13.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Bürgermeisterin der Stadt H vom 27. Februar 2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene.
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