Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-19, 5 Ws 59/13

5 Ws 59/13Obergericht19.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 59/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 5 Ws 59/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0219.5WS59.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 StPO) als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet bleibt.

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