III-5 RBs 11/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-18, III-5 RBs 11/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-18, III-5 RBs 11/13
III-5 RBs 11/13Obergericht18.02.2013
Regest
Unter dem Begriff der "Benutzung" eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-5 RBs 11/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-18
Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0218.III5RBS11.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVO § 23 Abs. 1 a
Leitsätze
Unter dem Begriff der "Benutzung" eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
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