20 U 140/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-15, 20 U 140/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-15, 20 U 140/12
20 U 140/12Obergericht15.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 140/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-15
Aktenzeichen: 20 U 140/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.20U140.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betragesleistet.
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